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   LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08   

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https://dejure.org/2009,12296
LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,12296)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,12296)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,12296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied, Schulungsthema: Betriebsräte - Grundqualifizierung: Soziale Angelegenheiten, Grundlagenseminar, Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Grundlagenschulung in sozialen Angelegenheiten auch bei praktischer Befassung mit der Materie

  • hensche.de

    Betriebsrat, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Schulung

  • Judicialis

    ArbGG § 92 a; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 37 Abs. 7; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Grundlagenschulung in sozialen Angelegenheiten auch bei praktischer Befassung mit der Materie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat: Grundlagenschulung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (std. Rspr., vgl. BAG 28.03.2007 - 7 ABR 33/06 - zit. nach JURIS; 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233; 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 28.03.2007 - 7 ABR 33/06 - aaO; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - aaO).

    Zu diesen Grundschulungen zählen Schulungsveranstaltungen, bei denen Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Dabei muss es sich allerdings um persönliche Kenntnisse des Betriebsratsmitglieds handeln, nicht um Kenntnisse des Gremiums "Betriebsrat" oder anderer Betriebsratsmitglieder (BAG 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186).

    Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103; 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - aaO).

    Dies bedürfe jedoch einer konkreten Darlegung der die Erforderlichkeit begründenden Umstände (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - zit. nach JURIS; 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - aaO.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2007 - 5 TaBV 5/07

    Erstattung von Schulungskosten des bei einem Arbeitgeber gewählten Betriebsrates

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Das Arbeitsgericht habe die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15.05.2007 - 5 TaBV 5/07 - nicht hinreichend beachtet.

    Hier unterscheidet sich der vorliegende Fall auch entscheidend von dem von der 5. Kammer des erkennenden Gerichts am 15.05.2007 (5 TaBV 5/07) entschiedenen Fall, wo es allein um die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten (vor Gericht und Einigungsstelle) ging.

  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (std. Rspr., vgl. BAG 28.03.2007 - 7 ABR 33/06 - zit. nach JURIS; 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233; 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 28.03.2007 - 7 ABR 33/06 - aaO; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - aaO).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (std. Rspr., vgl. BAG 28.03.2007 - 7 ABR 33/06 - zit. nach JURIS; 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233; 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42).

    Dabei hat er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu prüfen, ob die Teilnahme erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG ist oder nicht (BAG 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Der Betriebsrat kann im eigenen Namen Freistellungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern geltend machen, wenn die Ansprüche nicht im Arbeitsverhältnis, sondern im Betriebsratsamt wurzeln (vgl. BAG 15.01.1992 - 7ABR 23/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41).

    Der Beteiligte ist beteiligungsbefugt (§ 83 Abs. 3 ArbGG), weil das einzelne Betriebsratsmitglied, das an der Schulung teilgenommen hat, Inhaber des Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruchs ist, jedenfalls solange wie es den Anspruch nicht abgetreten hat (vgl. BAG 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - aaO).

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103; 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - aaO).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Dies bedürfe jedoch einer konkreten Darlegung der die Erforderlichkeit begründenden Umstände (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - zit. nach JURIS; 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - aaO.).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08
    Zu diesen Grundschulungen zählen Schulungsveranstaltungen, bei denen Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

    Hat die Vertrauensperson selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Grundlagenschulung fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

    Hat das vom Betriebsrat ausgewählte Betriebsratsmitglied selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG , durch die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG oder einer sonstigen Veranstaltung, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Information über die Grundbegriffe des Arbeitsrechts oder auch des Betriebsverfassungsrechts fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 2349/17

    Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und

    Schließlich führt der Hinweis des Antragstellers auf den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - nicht zum Erfolg der Beschwerde.
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